(Bild: Julia Kraft)
Vor einigen Tagen stolperte ich über einen Artikel von Alfons Kaiser in der FAZ, in dem er ein Interview mit Florian Winges führte. Winges bekam mit der Stuttgarter Polizei Ärger wegen „Amtsanmaßung“, da er einen Regenmantel des gehypten Pariser Labels Vetements mit der Aufschrift „POLIZEI“ trug.
Was man zunächst für einen Schildbürgerstreich hält, der dem Träger, gewollt oder ungewollt, viel Aufmerksamkeit verschafft, ist tief im deutschen Recht verankert. Uniformteile der Polizei dürfen nur Leute tragen, die auch im Dienste der Polizei stehen – so einfach ist es eigentlich.