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Ist mein Blog jetzt eine PR-Firma?

Zu diesem kleinen Bericht haben mich Fragen und das leichte Durcheinander danach in unserer BloggerInnen-Gruppe auf facebook angeregt. Viel mehr verrate ich an dieser Stelle aber lieber nicht über das Erlebte, da man sich darauf geeinigt hat, nichts von dort nach außen dringen zu lassen.
Die Frage, um die es in Kern geht, wurde schon öfter gestellt. Soweit ich mich erinnere, immer mit der gleichen Folge: Einer Lagerbildung mit langen Diskussionen darüber, ob man einen Gewerbeschein braucht, wenn der eigene Blog geschäftlich gut läuft, man immer mehr Anfragen von Agenturen und Werbungtreibenden hat … oder, man sich mit dem Gedanken trägt, eine kleine PR-Agentur, vielleicht auch erst mal online, zu starten.
Die Antwort ist ganz einfach: Ja, man braucht einen Gewerbeschein, so man keine andere Gesellschaftsform für das Unternehmen wählen will. Und das ist auch kein großes Ding, mit seinem Ausweis, einer Meldebescheinigung und einem Betrag um die 40 Euro herum zur Gewerbemeldestelle des örtlichen oder städtischen Ordnungsamtes zu gehen, und den binnen Minuten zu lösen. Die Mitarbeiter dort helfen bei der Identifikation des beziehungsweise der richtigen Gewerbe und schon beginnt alles in die richtige Richtung zu laufen.

So zirka zwei Wochen nach Lösung des Gewerbescheines kommt Post vom Finanzamt, ein Fragebogen, mit dem neben einigen anderen Randdaten festgestellt werden soll, welchen Umsatz das Unternehmen erwartet. Davon hängt ab, ob man vorsteuerabzugsberechtigt eingestuft wird, oder nach der Kleinstunternehmer-Regelung vorerst steuerfrei fakturieren darf. Was aber auch zur Folge haben kann, dass man dann mitten im Jahr, wenn es besser läuft, alles noch mal umstellen muss.
Ich würde daher immer empfehlen, so man nicht SchülerIn ist, sondern, das Blogunternehmen oder die kleine Agentur wirklich mit Elan betreibt, von Beginn an mit Mehrwertsteuer-, beziehungsweise Ust.-Pflicht zu agieren. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass man seinen Kunden gegenüber unternehmerischer daherkommt und die Steuern auf selbst bezahlte Rechnungen, die in die Buchhaltung der Firma einfließen, gegen die auf alle Ausgangsrechnungen des selben Monats berechneten Steuern, gegen rechnen darf.

In der Praxis sieht das so aus, dass man jeden Monat neben seiner Dreigliedrigen Steuernummer die Summe der Ausgangsrechnungen und die der Eingangsrechnungen in die kostenlos verfügbare Online-Steuer-Software namens Elster tippt und sich dann ein Betrag als Umsatzsteuer-Zahllast oder –Erstattung automatisch errechnet. Das kann selbst meine Oma ohne Steuerberater, so einfach ist das. Man sendet die Umsatzsteuervoranmeldung also online an sein Finanzamt, hat dazu jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats Zeit.
Wichtig ist dabei nur, schon beim Ausfüllen des Fragebogens folgendes zu beachten: Es gibt die Ist- und Soll-Versteuerung. Das bedeutet, bei der Ist-Versteuerung fließen nur Ausgangs- und Eingangsrechnungen, die schon bezahlt sind, in die Umsatzsteuervoranmeldung ein. Ihr müsst also keine Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen an euer Finanzamt abführen, die vom Kunden zum Zeitpunkt der Ust.-Voranmeldung noch nicht bezahlt wurden. Die Soll-Versteuerung macht nur für größere und neue Unternehmen einen Sinn, bei denen anfangs wegen der Investitionen mehr Geld ausgegeben, als verdient wird. Denn, das Finanzamt überweist den negativen Saldo in aller Regel innerhalb von knapp zwei Wochen auf das Konto der Firma.
A pro Pos Konto: Ebenfalls beim Ausfüllen des Fragebogens wird neben der Abfrage der Kontonummer auch danach gefragt, on man das Finanzamt dazu ermächtigen will, Erstattungen und Zahllasten von diesem Konto automatisch abzuwickeln. Das kann man, wenn man das nicht will, auch splitten und das Finanzamt nicht zum Einzug von Umsatzsteuer-Zahllasten ermächtigen.

Einen Steuerberater oder Rechtsanwalt braucht man für ein Unternehmen dieser Dimension und Konfiguration noch nicht. Als GbR ist man nicht bilanzpflichtig, alles, das einem abverlangt wird, ist so wahnsinnig einfach, wie man sich das im Matheunterricht manchmal gewünscht hätte. Wer unter seinen Freunden, in der Familie oder dem Bekanntenkreis kostenlos oder sehr günstig an diese Berater herankommt und sich besser fühlt, kann diesen Info-Pool aber sicher schon zu Beginn nutzen.
Aus meiner Sicht ist es aber wichtig für die unternehmerische Autarkie und das Selbstbewusstsein, sich darüber im Klaren zu sein, dass man die Basics schon selbst wissen muss. Man findet da ja auch unglaublich viel im Internet, was IHK’s, andere Gründer, etc. dort an Nützlichem hinterlegt haben.
Unternehmer, deren Firma erst so langsam anläuft, die aber alles außer Haus vom Steuerberater machen lassen, kann ich ehrlich gesagt nicht für voll nehmen. Das kostet richtig Geld und verlängert in aller Regel nur die Zeitspanne, bis man Bescheid weiß. Und die Leute gewöhnen sich dann auch eher solchen für Neuunternehmer überflüssigen Kokolores wie Fristverlängerungen für Ust.-Voranmeldungen und Steuererklärungen an.

Nun fragen sich viele sicher, warum kann ich das nicht elegant und einfach als einer der gefühlten 27 Millionen Freiberufler in Deutschland machen? Weil es gegen die Regeln ist! Und es ist am Ende sehr kurzsichtig, sich mit seinem Finanzamt anzulegen und allesmögliche, inklusive Steuerstrafverfahren, Nachzahlungen und jeder Menge Ärger und einem schlechten Ruf beim Finanzamt zu riskieren.
Warum das so ist, dass nur echte Journalisten, die für verschiedene Medien aber nicht für Werbungtreibende schreiben oder solche beraten und Leistungen mit werblichem Charakter an sie verkaufen, als Freiberufler gelten, das könnt ihr hier nachlesen. Auch, dass es ausdrücklich vorgesehen ist, den Nachweis, der in aller Regel akademischen Ausbildung dafür erbringen zu können.

Ich stelle mir vor meinem geistigen Auge gerade die Fragezeichen vor, die bei vielen BloggerInnen im Raum schweben, weil das ja mittlerweile Geschäftsmodell der Blogger-Crowd ist, als Freiberufler durch zu schwimmen, manchmal vielleicht, um das Finanzamt nicht unnötig auf sich aufmerksam zu machen. Ich muss euch nicht sagen, dass es nur ein Frage der Zeit ist, bis Tyrannosauros Rex bei euch schellt. Und der Nachweis über etwaige Versäumnisse und Vergehen ist ja sehr einfach, ihr habt ja alles fein säuberlich im Internet dokumentiert. Inklusive all den schönen Geschenken von Agenturen und Firmen, die leider auch Teil eurer Einkommensteuer-Erklärung sein sollten.
Kurz: Ich würde mir dieses Wischiwaschi nicht antun. Das sitzt einem immer im Nacken oder irgendwo in einer Ecke des Kopfes, den man eigentlich für die Kunden und die unternehmerische Hauptaufgabe, die Auftrags-Akquisition, frei haben muss.

Ein letzter Punkt, über den diskutiert wurde: Macht es einen Sinn, für so eine Firma einen Businessplan zu machen. Aus meiner Sicht ja, auch wenn man das heute mit den überhitzten Zeiten der New Economy verbindet. Der muss ja keine hundert Seiten umfassen, als müsste man Venture Capital Geber, Bürgschaftsbanken, dreizehn Entscheider bei vier Banken, Business Angels und Fördereinrichtungen wie die Zukunftsagenturen der Länder beeindrucken. Es gehört einfach dazu, die Geschäftsgegenstände klar zu umreißen, Ziele zu benennen, Umsätze zu planen, die Herangehensweise bei der Kundengewinnung, etc., etc. ordentlich und verständlich aufzuschreiben. Und mit der Verdichtung des Businessplanes, dem Executive-Summary, gelingt es dann sicher einfacher und professioneller, die Texte auf der Website abzuarbeiten und ein Firmen-Portfolio mit den Informationen zu füllen, für die sich potenzielle Kunden, Interessenten und Kontakte auch sehr interessieren. So klein kann die Firma gar nicht sein, dass es nicht trotzdem wichtig ist, dass jeder Berater oder Unternehmer eine Elevator-Präsentation mit Bravour absolvieren kann.
Hilft garantiert auch bei der Akquisition. Alles kein Beinbruch.

Was auch immer ihr unternehmt, wir wünschen euch viel Freude bei der Arbeit und Erfolg mit euren Unternehmen und macht es bitte richtig gut, denn, andernfalls fällt das ja immer auch ein wenig auf den Ruf der ganzen Branche zurück.

Screenshots: pixel-monster.de, thealphanetworkalliance.com

  • Jakob
    31. Januar 2012 at 16:59

    Beim Thema Freiberufler oder Gewerbetreibender lasse ich nicht locker. So einfach lässt sich das nämlich nicht sagen. Hier eine kleine Checkliste zum Thema: http://www.existxchange.de/freiberufler/checkliste-freiberufler-oder-gewerbetreibender.html

    Einen PR-Berater würde ich niemals als gewerbetreibenden einstufen. Hier noch ein paar weiter Infos zur Unterscheidung: http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/freiberufler-oder-gewerbe.html

    Im Zweifel sollte man sich VOR der Gründung immer von einem Steuerberater beraten lassen. Kostet nicht die Welt, schadet nicht und kann einem vor manch bösem Fehler bewahren.

  • Daisydora
    31. Januar 2012 at 18:16

    @Jakob

    Lieber Jakob,

    ich beziehe mein Wissen auch nicht aus einem Trockenschwimmtraining, habe in Deutschland schon gegründet, und zwar ein Wachstumsunternehmen und eine normale Agentur. Brauche heute keinerlei Berater, so gut hat mich das mit dem Thema vertraut gemnacht. Für diesen Bericht habe ich nicht nur aktuell recherchiert sondern auch mit meinem FA gesprochen und ganz klar die Auskunft bekommen, dass jede umfängliche unternehmerische Tätigkeit, die sich mit dem Verkauf von reinen PR- oder ähnlichen Dienstleistungen mit werblichem Charakter befasst, gewerblich ist. Aber ihr könnt das ja gerne weiter so halten, die allermeisten Blogger hatten noch keine Steuerprüfung und ich bin ja ohnehin nicht euer Steuerprüfer.

    Wenn du als Journalist oder nur zt.B. als politischer Blogger schreibst und auch sonst alle Kriterien erfüllst, bist du Freiberufler.

    Beste Grüße

    Daisy